Berufskolleg Köln-Porz (BK10)
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Mittwoch, 08. Februar 2012
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Ausbildungsprofil Anlagenmechaniker Versorgungstechnik Drucken E-Mail
Didaktik
Geschrieben von: Ralf Langhorst   

 

Profil des Ausbildungsberufes

Die Zusammenlegung der handwerklichen Ausübungsberufe zum Installateur und Heizungsbauer (1998, s. Anlage A der HwO) sollte die Betriebe in die Lage versetzen, mehr Leistungen aus einer Hand anzubieten

Beratungsgespräch

Konsequenterweise ist auch aus den entsprechenden Ausbildungsberufen Gas- und Wasserinstallateur/in und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in der neue Ausbildungsberuf „ Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs-und Klimatechnik“ entstanden. Auch Teile des Ausbildungsberufs Anlagenmechanikers der Fachrichtung Versorgungstechnik sind in die Ausbildung eingeflossen. Die Ausbildung kann nun sowohl im Handwerk als auch in der Industrie durchgeführt werden.

Die Weiterentwicklung der Wirtschaft sowie Veränderungen des Marktes werden durch den technologischen Fortschritt, mehr Kundennähe, Wirtschaftlichkeit, Qualitäts- und Zeitdruck sowie die internationale Entwicklung bestimmt.

Die Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule muss heute mehr denn je auf Entwicklungen und Herausforderungen des Marktes flexibel reagieren, da der Ausbildungsablauf fester Bestandteil des Arbeitsprozesses ist.

Ein intensiver Praxisbezug der betrieblichen Ausbildung ist heute unverzichtbarer als je zuvor.

Die Berufsausbildung des neugeordneten Ausbildungsberufes hat zum Ziel, dass der Auszubildende Arbeitsaufträge selbständig und eigenverantwortlich durchführen kann und dabei vor allem Eigeninitiative entwickelt. Dadurch wird der künftige Geselle bzw. Facharbeiter zum Mitgestalter und Mitbewerter der betrieblichen Arbeitsabläufe. Auftragsbezogene Kundenwünsche spielen dabei eine besondere Rolle.

Im Zuge dieser Entwicklung, die auch neue Organisations- und Produktionsabläufe erforderlich machten, änderte sich auch die Aufgabe des Ausbildenden. In seiner neuen Rolle als "Coach" soll er vor allem die Arbeitsabläufe steuern, d.h. den Auszubildenden möglichst selbständig arbeiten zu lassen, ihn dabei beobachten, beraten, koordinieren und ihn im Sinne einer Bewertung kontrollieren.

Die Sozialpartner haben bei der Entwicklung der neuen Ausbildungsvorschrift für eine enge Verbindung mit der Ausbildungspraxis gesorgt, um die Akzeptanz und Umsetzung vor Ort zu ermöglichen. Auch die Beziehung zwischen Berufsschule und Betrieben wird dadurch gestärkt, dass die Ausbilder, Berufsschullehrer und Auszubildende intensiver miteinander kommunizieren. Dies wird durch die neuen Lehrpläne unterstützt.

 
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