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Technik
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Geschrieben von: Klaus Edling
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Muss mein alter Heizkessel raus?“ |

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Diese oder ähnliche Fragen stellten sich in den letzten Tagen sicherlich viele Hausbesitzer. In den Medien wird zur Zeit allenthalben darauf hingewiesen, dass dies der Fall sein könnte. |
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Zu den Fakten: |
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Die Übergangsfristen in der 1998 neu gefassten ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) laufen am 01. November 2004 endgültig ab.
Ab diesem Datum müssen die &dbquo;neuen“ Grenzwerte von allen Heizungsanlagen eingehalten werden. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass sogar &dbquo;funktionierende“ Altanlagen, die &dbquo;nur“ die Grenzwerte überschreiten, ausgetauscht werden müssen -ansonsten drohen Bußgelder. |
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Hintergrund hierbei ist der technische Fortschritt, vor allem aber die in internationalen Verträgen festgeschriebene Verpflichtung Deutschlands zum Klimaschutz. |
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Wie erfahre ich, ob nun meine Heizungsanlage auch davon betroffen ist?“ |
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Die 1. BImSchV schreibt vor, dass Heizkessel mit einer thermischen Leistung von 4 bis 25 kW einen Abgasverlust von 11 Prozent nicht überschreiten dürfen (ab dem 01.11.2004). Dieser Wert wird jährlich vom Schornsteinfeger gemessen und in das Messprotokoll eingetragen.
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Es genügt also ein erster Blick auf das letzte Messprotokoll ihres Bezirksschornsteinfegermeisters (BSM).
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Sollte der dort vermerkte Messwert für den &dbquo;Abgasverlust in % (ohne Toleranz)“ stark vom Wert 11 % abweichen , scheint der Austausch unausweichlich - und aus Kostengründen sogar ratsam. |
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Ist die Abweichung geringer (1 2 %) kann eine fachhandwerkliche Wartung mit Reinigung und evtl. Neueinstellung hier wahrscheinlich zu einer vorläufigen &dbquo;Rettung“ ihrer Heizungsanlage führen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie u.a. auf den unten aufgelisteten Seite:
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